{"id":45,"date":"2017-12-18T15:16:51","date_gmt":"2017-12-18T14:16:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bootshandel-online.de\/?page_id=45"},"modified":"2022-05-30T10:59:15","modified_gmt":"2022-05-30T08:59:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bootshandel-online.de\/?page_id=45","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Herstellung und den Verkauf von Booten<\/p>\n<p><em>I. Allgemeines<\/em><\/p>\n<p>1. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, soweit die Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4lle nach dem 01.Januar 2005 beginnen.<\/p>\n<p>2. Verbraucher im Sinne der Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nat\u00fcrliche Personen, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbst\u00e4ndige berufliche T\u00e4tigkeit zugerechnet werden kann.<\/p>\n<p>Unternehmer im Sinne dieser Gesch\u00e4ftsbeziehungen sind nat\u00fcrliche oder juristische Personen oder rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften, mit denen in Gesch\u00e4ftsbeziehung getreten wird, die in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handeln.<\/p>\n<p>Kunden im Sinne der Gesch\u00e4ftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.<\/p>\n<p>3. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p><em>II. Vertragsabschluss<\/em><\/p>\n<p>1. Angebote der Werft sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass sie schriftlich ausdr\u00fccklich als &#8222;verbindlich&#8220; bezeichnet sind.<\/p>\n<p>An letztgenannte &#8222;verbindliche&#8220; Angebote h\u00e4lt sich die Werft 30 Kalendertage lang gebunden.<\/p>\n<p>Der Vertrag bedarf der Schriftform.<\/p>\n<p>2. Wird er nicht in einer einheitlichen, sowohl von dem Kunden als auch von der Werft unterzeichneten Urkunde abgeschlossen, so kommt er erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden, an die dieser 6 Wochen lang gebunden ist, und die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung der Werft zustande.<\/p>\n<p>3. Nebenabreden, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sind nur g\u00fcltig, wenn die Werft sie schriftlich best\u00e4tigt. Das gleiche gilt f\u00fcr die Zusicherung von Eigenschaften.<\/p>\n<p><em>III. Preise und Zahlungsbedingungen<\/em><\/p>\n<p>1. Die Preise gelten f\u00fcr die Lieferung ab Werft.<\/p>\n<p>2. Der vereinbarte Preis ist ohne Abzug zu zahlen. Teilbetr\u00e4ge sind jeweils nach Vereinbarung f\u00e4llig. Die Auslieferung kann nicht vor vollst\u00e4ndiger Zahlung des vereinbarten Preises gefordert werden.<\/p>\n<p>3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Werft berechtigt, Zinsen in H\u00f6he des von den Gesch\u00e4ftsbanken berechneten Zinssatzes f\u00fcr offene Kontokorrentkredite &#8211; mindestens jedoch 5 Prozentpunkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz &#8211; zuz\u00fcglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen werden sofort f\u00e4llig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hierdurch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Sind Teilzahlungen w\u00e4hrend der Bauzeit vereinbart und kommt der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug, ist die Werft berechtigt, die Arbeiten bis zur Zahlung einzustellen. Hierdurch verursachte Kosten gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt werden.<\/p>\n<p><em>IV. Eigentumsvorbehalt<\/em><\/p>\n<p>1. Ein von der Werft im Auftrage des Kunden hergestelltes oder an den Kunden verkauftes Fahrzeug bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller der Werft im Zeitpunkt der Lieferung gegen den Kunden aus der Leistung und \/ oder Ausr\u00fcstung dieses Fahrzeuges zustehenden Forderungen im Eigentum der Werft.<\/p>\n<p>2. Der Kunde darf die von der Werft gelieferten Gegenst\u00e4nde vor Erl\u00f6schen des Eigentumsvorbehaltes nicht ohne die Zustimmung der Werft ver\u00e4u\u00dfern. Alle Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der gelieferten Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Werft ab &#8211; die Werft nimmt diese Abtretung an.<\/p>\n<p>3. Bei Zugriffen Dritter auf diese Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Werft hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen.<\/p>\n<p>4. Der Kunde hat das Fahrzeug f\u00fcr die Dauer des Eigentumsvorbehalts der Werft auf eigene Kosten umfassend zu versichern und dieses der Werft sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe des Bootes nachzuweisen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Anspr\u00fcche gegen die Versicherung an die Werft ab, die die Abtretung hiermit annimmt.<\/p>\n<p><em>V. Liefertermin<\/em><\/p>\n<p>1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt ihr Lauf mit dem Abschluss des Vertrages.<\/p>\n<p>2. \u00c4ndert oder erweitert sich der Arbeits- oder Lieferungsumfang gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Vertrag auf Wunsch des oder nach R\u00fccksprache mit dem Kunden, so verliert die urspr\u00fcnglich vereinbarte Lieferfrist ihre G\u00fcltigkeit. Der Kunde kann jedoch verlangen, dass eine neue, dem Umfang der \u00c4nderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.<\/p>\n<p>3. Der Kunde kann die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist nicht verlangen, wenn er die in der Anlage zu diesem Vertrag aufgef\u00fchrten Mitwirkungshandlungen nicht zu dem dort bezeichneten Zeitpunkt oder &#8211; ist ein solcher nicht bezeichnet &#8211; nicht unverz\u00fcglich nach schriftlicher Aufforderung der Werft vornimmt. Gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet.<\/p>\n<p>4. Sowohl im Betrieb der Werft als auch im Betrieb ihrer Vorlieferanten entstehende F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, Streiks und \/ oder Aussperrungen, die die Werft ganz oder teilweise an der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden sie von der Einhaltung der Lieferfrist und &#8211; bis zum Wegfall der h\u00f6heren Gewalt &#8211; von der Erf\u00fcllung des Vertrages.<\/p>\n<p>Einem Fall h\u00f6herer Gewalt wird gleichgestellt die f\u00fcr die Werft und \/ oder einen ihrer Vorlieferanten entstehenden Unm\u00f6glichkeit einer gen\u00fcgenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen, soweit diese aus der Sicht der Werft unvorhersehbar war, hinsichtlich der Verpflichtungen der Werft erheblich ist und von der Werft nicht, auch nicht im Hinblick auf die Auswahl des Vorlieferanten verschuldet ist. Die Werft ist jedoch verpflichtet, den Kunden, soweit es m\u00f6glich ist, \u00fcber derartige Vereinbarungen zu unterrichten.<\/p>\n<p><em>VI. Versand<\/em><\/p>\n<p>1. Die Lieferung erfolgt &#8222;ab Werft&#8220;.<\/p>\n<p>2. Wenn nichts anderes ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart ist, sind die Kosten einer auf Verlangen des Kunden durchzuf\u00fchrenden Versendung einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Verpackung und Verladung von dem Kunden zu tragen; die Weft braucht den Versand erst nach vollst\u00e4ndiger Zahlung des vereinbarten Preises und der vorgenannten Kosten zu veranlassen.<\/p>\n<p>3. Wird der Neubau versandt, so geht auf jeden Fall mit dessen Auslieferung an den Versandbeauftragten, sp\u00e4testens jedoch mit dem Verlassen der Werft, jede Gefahr des zuf\u00e4lligen Unterganges und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung auf den Kunden, soweit dieser nicht Verbraucher ist, \u00fcber.<\/p>\n<p>Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der verkauften Sache an den K\u00e4ufer \u00fcber. Der \u00dcbergabe stets es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>4. Werden von dem Kunden Transportwege, Versand- und \/ oder Verpackungsart nicht ausdr\u00fccklich vorgeschrieben, so trifft die Werft die entsprechenden Bestimmungen nach billigem Ermessen.<\/p>\n<p>5. Die Haftung der Werft f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit der von ihr im Zusammenhang mit dem Versand vorzunehmenden Handlungen ist\u00a0 ausgeschlossen. Die Werft haftet des weiteren nicht f\u00fcr eine rechtzeitige Ankunft des versandten Gegenstandes.<\/p>\n<p>6. F\u00fcr den Versand wird eine Transportversichrung seitens der Werft nur auf besonderen Wunsch des Bestellers und nur in dessen Namen und f\u00fcr dessen Rechnung abgeschlossen.<\/p>\n<p><em>VII. Gew\u00e4hrleistung<\/em><\/p>\n<p>1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so beschr\u00e4nken sich die Rechte des Kunden, der nicht Verbraucher ist, zun\u00e4chst darauf, dass der Kunde eine Nachbesserung verlangen kann. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zun\u00e4chst die Wahl, ob die Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn sie nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist und eine Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile f\u00fcr den Verbraucher bleibt. Lehnt die Werft eine solche Nachbesserung ab, kommt sie ihr nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder scheitert selbst der zweite Nachbesserungsversuch hinsichtlich ein und desselben Mangels, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zur\u00fccktreten. Die letztgenannten Rechte stehen ihm jedoch mit Ausnahme der Minderung des Werklohnanspruches nicht zu, soweit der Mangel unerheblich ist.<\/p>\n<p>2. Im Rahmen der Nachbesserung kann die Werft in jedem Fall den Mangel selbst oder durch einen von ihr beauftragten Dritten beheben bzw. beheben lassen. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl der Werft in ihrem Betrieb oder an einem von dem Kunden nach billigem Ermessen und unter Ber\u00fccksichtigung der Bedeutung des Mangels bestimmten dritten Ort.<\/p>\n<p>3. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden erl\u00f6schen, soweit sie die M\u00e4ngel an Teilen betreffen, an denen der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der Werft Eingriffe vorgenommen hat. Sie erl\u00f6schen ferner, soweit der Kunde die mangelhaften Teile nicht in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Werft bereith\u00e4lt. Sie erl\u00f6schen schlie\u00dflich insoweit, als der Mangel ein Teil aus der Herstellung eines bestimmten Dritten betrifft und der Kunde seine Zustimmung verweigert, dieses Teil durch ein gleichwertiges aus der Herstellung eines anderen zu ersetzen.<\/p>\n<p>4. Die Werft \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachstehenden Gr\u00fcnden entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlende Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, nat\u00fcrlich Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung &#8211; insbesondere \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung -, Verwendung von der Betriebsanleitung nicht entsprechender Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, chemische, elektro-chemische und \/ oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf das Verschulden der Werft zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n<p>5. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit die Werft einer besonderen Anweisung des Kunden hinsichtlich der Konstruktion oder hinsichtlich des zu verwendeten Materials entsprochen hat und soweit die Werft den Kunden bei der Erteilung der Anweisung schriftlich auf den Gew\u00e4hrleistungsausschluss hingewiesen hat.<\/p>\n<p>6. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung.<\/p>\n<p><em>VIII. Haftung<\/em><\/p>\n<p>1. Bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung auf den nach der Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>Gegen\u00fcber Unternehmen haften wir bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.<\/p>\n<p>2. Die Haftung der Werft f\u00fcr Folgesch\u00e4den wird ausgeschlossen, es sei denn, das Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit gegeben sind, oder dass die Zusicherung bestimmter Eigenschaften den Kunden gerade gegen Mangelfolgesch\u00e4den sch\u00fctzen soll.<\/p>\n<p>3. Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen eines Mangels verj\u00e4hren nach einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.<\/p>\n<p>4. Schadensersatzanspr\u00fcche nach dem Gesetz \u00fcber die Haftung f\u00fcr fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><em>IX. Schlussbestimmungen<\/em><\/p>\n<p>1. Alle Streitigkeiten zwischen der Werft und einem Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Boots- und Schiffbauer-Verbandes e.V. (DSV) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges entschieden.<\/p>\n<p>2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>3. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechtes, ist der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle gegenseitigen Anspr\u00fcche aus diesem Vertrag der Betriebssitz der Werft.<\/p>\n<p>4. Wenn der Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist der Sitz der Werft ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.<\/p>\n<p>5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschlie\u00dflich dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"slide-text-bg2\"><span>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Herstellung und den Verkauf von Booten I. Allgemeines 1. 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